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Verhaltenstherapie

Was ist Verhaltenstherapie?
 
Zunächst einmal ist die Verhaltenstherapie ein Behandlungsverfahren zur Behebung psychischer Erkrankungen, dass von den Krankenkassen als Behandlungsverfahren anerkannt wird.
 
In der Verhaltenstherapie wird der Schwerpunkt der Behandlung auf das „Hier und jetzt“ gelegt und weniger auf die Aufarbeitung der Probleme, die aus der Kindheit resultieren. Der Patient soll befähigt werden, sich neue Sicht- und Verhaltensweisen anzueignen, um seine Schwierigkeiten überwinden zu können. Grundsätzlich soll „Hilfe zur Selbsthilfe“ erfolgen.
Dabei bedient sich die Verhaltenstherapie unterschiedlicher, wissenschaftlicher fundierter und auf ihre Wirksamkeit hin mehrfach überprüfter Methoden wie z.B.
  • Konfrontationstherapie bei Ängsten und Zwängen,
  • Kognitive Methoden zur Veränderung negativer Gedanken und Grübeleien,
  • Schematherapie besonders bei chronischem Leiden,
  • Selbstkontrollverfahren,
  • Rollenspiele oder auch
  • Soziales Kompetenztraining.
 
Im Wesentlichen wird davon ausgegangen, dass unser Leben durch Lernvorgänge geprägt wird: psychische Störungen entstehen demzufolge durch belastende Lebenserfahrungen. Insofern bietet die Verhaltenstherapie eine optimistische Zukunftssicht! Hat man nämlich eine „falsche“ Verhaltensweise einmal erlernt, kann diese auch wieder „verlernt“ werden. Der Patient erhält in der Therapie Techniken und Methoden an die Hand, um seine problematischen Verhaltensweisen zu verändern oder um besser mit seinen Schwierigkeiten umgehen zu können.
 
Zu Beginn einer jeden Verhaltenstherapie wird eine genaue Diagnostik und Analyse der bestehenden Problembereiche vorgenommen. Hierbei ist von Interesse, welche Faktoren dazu beigetragen haben, dass die Schwierigkeiten entstanden sind.
 
Im Vordergrund stehen hierbei besonders:
  • Gedanken,
  • Gefühle ebenso wie
  • körperliche Prozesse.
 
Nach einer gemeinsamer Zielfestlegung zusammen mit dem Patienten, werden die passenden Methoden ausgewählt, mit der der Patient dann seine persönlichen Ziele erreichen kann. Im Laufe der Behandlung wird nun kontinuierlich geprüft, wo steht der Patient und was noch zu tun ist.
 
Für die gesamte Behandlung wird von den Krankenkassen eine bestimmte Stundenanzahl (Antragstellung erforderlich) genehmigt. Bei den gesetzlich versicherten Patienten steht ein Maximalkontingent von 80 Therapiesitzungen zur Verfügung, bei den Privatkassen ist dies ganz unterschiedlich und muss im Einzelfall vom Patienten erfragt werden.
 
Insgesamt gesehen ist die moderne Verhaltenstherapie eines der wirksamsten Verfahren zur Behandlung psychischer Störungen und wird heutzutage am häufigsten eingesetzt.

 

Ablauf einer Verhaltenstherapie:

 

Nach telefonischer Rücksprache oder Kontaktherstellung per E-Mail wird ein Termin zu einer Sprechstunde vereinbart. Insgesamt können bis zu drei Sprechstunden in Anspruch genommen werden.

 
Probatorische Sitzungen (Probesitzungen):

 

Nach den Sprechstunden müssen mindestens noch zwei probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden, bevor die eigentliche Therapie beantragt werden kann.

In meiner Praxis werden diese Sitzungen zum Kennenlernen, zur Anamneseerhebung sowie zur diagnostischen Abklärung verwendet. Nach diesen Sitzungen sollten Sie darüber informiert werden, ob Sie an einer Erkrankung leiden und welche Diagnose sie haben. Sie erhalten Informationen darüber, was unter Ihrer Diagnose zu verstehen ist und wie mein Behandlungsangebot mit daran anschließendem Behandlungsplan aussieht. Die Diagnose wird nach dem ICD 10 (Internationale Klassifikation der Erkrankungen) gestellt. Dabei handelt es sich um ein weltweit anerkanntes Diagnoseschema, das bestimmten Kriterien unterliegt. Es wurde von der Weltgesundheitsorganisation erarbeitet und ist in Deutschland allgemein verbindlich.
 
Wichtig für das Gelingen Ihrer Psychotherapie ist, dass Sie sich vorstellen können, mit mir zu arbeiten. Umgekehrt werde auch ich beurteilen, ob wir zueinander passen und ob ich Ihnen ein geeignetes Behandlungsangebot machen kann.

 

Behandlung formal:

 

Wenn nun festgestellt wurde, dass eine Behandlung ratsam wäre, müssen sie zunächst Ihren Hausarzt / Facharzt aufsuchen, um einen Konsiliarbericht erstellen zu lassen. Hier wird abgeklärt, ob eine körperliche Ursache vorliegt, die Ihre psychischen Beschwerden erklären kann.


Ist dies nicht der Fall, steht einer Beantragung Ihrer Psychotherapie nichts mehr im Wege.

Im nächsten Schritt werden nun zwölf Therapiesitzungen (Kurzzeittherapie 1 = KZT1) bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Vor Ablauf dieser Sitzungen können weitere zwölf Sitzungen (Kurzzeittherapie 2 = KZT2) beantragt werden.

 

Sollte auch dieses Stundenkontigent nicht ausreichen, können über KZT1 und KZT2 hinaus nochmals weitere Sitzungen (Langzeittherapie = LZT) beantragt werden.

 

Dafür ist es nun notwendig, einen Bericht zu erstellen, in dem ich begründe, warum eine weitergehende Behandlung bei Ihnen notwendig ist. Dieser Bericht ist in anonymisierter Form verfasst und wird vom Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse, an einen unabhängigen Gutachter weitergeleitet. Ihre Krankenkasse kann diesen Bericht nicht einsehen! Der Gutachter entscheidet nun über die Genehmigung Ihrer Langzeittherapie.


Wird diese Langzeittherapie genehmigt, können wir nun mit der Therapie fortfahren. Im Falle einer Ablehnung haben wir die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Bitte haben Sie etwas Geduld bis Ihre Therapie genehmigt wird; durchschnittlich muss man ca. vier Wochen auf eine Bewilligung warten.

Reichen die bewilligten Therapiesitzungen nicht aus, kann man Verlängerungsanträge stellen. Bis zu 80 Sitzungen, im Einzelfall sogar 100 Sitzungen für eine gesamte Therapie sind möglich.

Gemäß §203 Strafgesetzbuch (StGB) unterliege ich als Psychotherapeutin - wie übrigens auch jeder Arzt - der Schweigepflicht. Es ist mir verboten, persönliche Informationen von Ihnen an Dritte weiterzugeben, es sei denn Sie wünschen dies ausdrücklich. Zuwiderhandlungen werden mit einer Freiheitsstrafe belegt.

 

Behandlung inhaltlich:

 

Am Anfang einer Behandlung geht es erst einmal darum eine Beziehung zueinander aufzubauen und Ziele für die Psychotherapie zu entwickeln.

 

Im weiteren Verlauf werden Sie lernen, sich mit Ihrer Erkrankung  auseinanderzusetzen. Ich werde Sie darin unterstützen, bestimmte „Muster“ zu erkennen und werde Ihnen helfen, andere Wege zu gehen sowie neue Erfahrungen zu sammeln. Wichtig ist für mich hierbei, an Ihren Stärken und Fähigkeiten anzuknüpfen und ihre Ressourcen zu nutzen. 


Denken Sie aber daran, dass Psychotherapie ein Prozess ist, wo es auch mal schwierige Phasen geben wird, in denen Ihnen vielleicht alles zu viel wird. Das ist ganz normal und wir entwickeln dann gemeinsam Strategien, wie es weitergehen kann.


Es kommt vor, dass sich psychische Erkrankungen im Laufe des Lebens chronisch entwickeln können. Ist dies bei Ihnen der Fall wird das Ziel der Behandlung nicht sein, dass die Erkrankung vollständig verschwindet, sondern wie sie besser damit leben können.

 

 

Dipl.-Psych. Jutta Böhm
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